Wiesbadener Radstern – Sicheres Nebenstreckennetz mit Fahrradstraßen
Der ADFC Wiesbaden/Rheingau-Taunus fordert: Sicheres Nebenstreckennetz mit Fahrradstraßen
Wir wollen Wiesbaden zu einer Stadt für Fahrradfahrer:innen machen. Jeder Mensch soll sicher und komfortabel Rad fahren können.
Daher hat die AG-Radpolitik des ADFC Wiesbaden/Rheingau-Taunus einen Plan für ein sicheres Nebenstreckennetz in Wiesbaden erstellt. Die Routen des Radsterns bieten die Möglichkeit, fernab der größtenteils vom Autoverkehr beschlagnahmten Straßen, schnell und direkt die unterschiedlichen Ecken Wiesbadens zu erreichen. Daher sind sie geeignet, in Zukunft hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt zu werden.
Wir fordern für diese Straßen die Umwidmung zu Fahrradstraßen. Wir wollen, dass Kinder dort geschützt radeln und Senior:innen entspannt cruisen können.
Wenn man sich Wiesbaden als Ziffernblatt einer Uhr vorstellt, so soll es für jede Stunde einen Weg vom Zentrum ausgehend geben. Die Streckenführung verläuft also in etwa sternförmig, möglichst auch mit Querverbindungen.

© Jan Schlotter
Wo soll das Fahrradstraßennetz verlaufen?
- Es soll möglichst abseits der Hauptstraßen als Nebenstraßennetz verlaufen.
- Das Netz stellt direkte und durchgängige Verbindungen her.
- Es führt vom Zentrum in Richtung der Vororte und ins Grüne.
- Es wird eine sichere Anbindung an die Nachbarorte angestrebt.
- Es wird die geringstmögliche Steigung angestrebt.
Wie wird das Fahrradstraßennetz konzipiert?
- Es weist einen einheitlichen, verständlichen und wiedererkennbaren Standard auf.
- Der Radstern wird ähnlich dem Radachter in der Beschilderung ausgewiesen. Netzlücken werden systematisch geschlossen.
- Der Straßenbelag wird optimiert, Kopfsteinpflaster wird möglichst eingeebnet.
- Die Querung von Hauptstraßen soll komfortabel sein.
- Die Fahrradstraßen werden möglichst nach der Musterlösung RSV-8 (= 4m Breite und Trennstreifen von 0.5m zum ruhenden Verkehr) angelegt.
- Die Fahrradstraßen sind vorfahrtsberechtigt gegenüber anderen Nebenstraßen.
- Unbeleuchtete Wege erhalten eine Beleuchtung.
- Das Radwegenetz wird entsprechend ausgeschildert und auf städtischen Radkarten gekennzeichnet.
- Das Netz wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Was ist mit Autos und Bussen in den Fahrradstraßen?
- Der motorisierte Individualverkehr (MIV) wird auf die Fahrten von Anliegern beschränkt.
- Nur Anlieger mit Parkausweis können im Fahrradstraßennetz an den dafür vorgesehenen und entsprechend markierten Stellen parken.
- Für den Wirtschaftsverkehr werden Lieferzonen ausgewiesen.
- Die Geschwindigkeit wird auf 30 km/h begrenzt.
- Busse lassen Radlern Vorrang, werden ggf. durch Kleinbusse ersetzt oder umgeleitet.
Für wen ist das Fahrradstraßennetz gedacht?
- Die Fahrradstraßen sollen für Radler:innen zwischen 9 und 99 bequem nutzbar sein.
- Der Fokus liegt auf dem Alltagsradverkehr.
- Nutzer von E-Scootern sowie Rollschuh- und Skateboardfahrer können vom sicheren Radwegenetz ebenfalls profitieren.
An wen wendet sich der ADFC Wiesbaden/Rheingau-Taunus?
Der ADFC wendet sich mit diesem Plan an die politischen Entscheider:innen und die Bürger:innen. Die Verkehrspolizei wird gebeten, schon jetzt auf diesen Strecken das regelwidrige Parken zu unterbinden.
Warum ist die Strecke der Aartalbahn in der Karte zu finden?
Es ist sinnvoll, bei der Erneuerung der Aartalbahn einen parallel laufenden Radweg einzuplanen oder zumindest Pendlerstrukturen mit Radfahrinfrastruktur an den Haltepunkten mitzudenken.
Was ist die rechtliche Grundlage hierfür?
Aktuelle StVO-Verwaltungsvorschrift „Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße“ (Stand: 16.11.2021):
„I. Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr setzen nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.
II. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“
